BITV 2.0 – Der Weg zur Barrierefreiheit
- On 20. Dezember 2021
Die Barrierefreiheit digitaler Angebote sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Trotzdem ist Sie nicht für alle Betreibende von Webseiten Pflicht. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) bezieht sich auf die Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Die Richtlinien speisen sich aus der Europäischen Norm (Amtsblatt EN 301 549).
Die TRANSFER GmbH hat sich selbst zum Ziel gemacht, sowohl die Internetpräsenz, als auch Lernprogramme für jede*n zugänglich zu machen.
Laufend lernen wir immer mehr dazu, was Barrierefreiheit ausmacht und wie wir Sie umsetzen können. Damit unsere internen Prozesse transparent bleiben, finden Sie auf dieser Webseite ab sofort unsere Erklärung zur Barrierefreiheit. Hier können Sie entnehmen, an welchen Barrieren wir ständig arbeiten. Bis Mitte des Jahres 2023 sollen alle Barrieren vollständig abgebaut sein.
Und wir gehen noch einen Schritt weiter: Auch Sie können uns Barrieren melden, die durch uns noch nicht erfasst wurden. Füllen Sie einfach unser Formular aus – wir kümmern uns um Ihre Meldung.
Wir unterziehen auch unsere Lernprogramme Testungen, um sie nach BITV 2.0 – Standard anbieten zu können. Die Prüfung (BITV/EN 301 549) wurde von unabhängigen und offiziell anerkannten Prüfstellen durchgeführt und basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG). Im letzten Prüfungsdurchgang haben wir bereits 90 % der 92 Prüfkriterien erfüllt und haben seitdem weitere Optimierungen vorgenommen.
Die Möglichkeit der Weiterbildung für alle Menschen ist unser Ziel.
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